Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erziehern ist für uns wichtig, denn: Sie wirkt sich auf die Entwicklung Ihres Kindes aus.
Aus diesem Grund pflegen wir eine Kultur des Miteinanders, des ständigen Austausches zwischen Eltern und Erziehern und der gemeinsamen Planung und Gestaltung von Festen, Feiern und Ausflügen.
"Bei allen anerkannten Kindergärten sollte ein Beirat bestehen, der die Zusammenarbeit zwischen Träger, Einrichtung, Eltern und Grundschule fördert!" (Art. 11, Abs. 1 BayKiG)
In den Elternbeirat für das kommende Kindergartenjahr wurden 20 Eltern gewählt.
Bei Fragen zu uns und unserer Arbeit könnt ihr euch gerne per eMail unter elternbeirat@kiga-oberthulba.de an uns wenden. Wir freuen uns.
In den Elternbeirat wurde in diesem Kindergartenjahr 4 Personen gewählt.
Die jeweiligen Namen hängen im Kinderhaus an der Infowand aus.
Welche Aufgaben hat der Elternbeirat?
Der Elternbeirat vertritt die Interessen aller Kinder und aller Eltern!
1. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit im Kindergarten zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten, Elternhaus und Träger zu fördern.
2. Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, ...
... dass der Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung im Kindergarten verwirklicht wird.
... das Verständnis der Eltern für die Bildungs- und Erziehungsziele des Kindergartens zu wecken,
... Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegenzunehmen und dem Träger oder der Leitung des Kindergartens zu unterbreiten,
... sich beim Träger für eine angemessene Besetzung mit Fachkräften sowie für die sachliche und räumliche Ausstattung einzusetzen und
... das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit des Kindergartens und seiner besonderen Bedürfnisse zu gewinnen.
(1) Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen.
(2) Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern regelmäßig über den Stand der Lern- und Entwicklungsprozesse ihres Kindes in der Tageseinrichtung. Sie erörtern und beraten mit ihnen wichtige Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.
(3) Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.
(4) Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.