Kinderhaus Oberthulba - Hassenbach
Kinderhaus Oberthulba - Hassenbach

              Für uns zählt das Miteinander

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erziehern ist für uns wichtig, denn: Sie wirkt sich auf die Entwicklung Ihres Kindes aus.

Aus diesem Grund pflegen wir eine Kultur des Miteinanders, des ständigen Austausches zwischen Eltern und Erziehern und der gemeinsamen Planung und Gestaltung von Festen, Feiern und Ausflügen.

 

"Bei allen anerkannten Kindergärten sollte ein Beirat bestehen, der die Zusammenarbeit zwischen Träger, Einrichtung, Eltern und Grundschule fördert!" (Art. 11, Abs. 1 BayKiG)

                                                                                              

In den Elternbeirat für das kommende Kindergartenjahr wurden 20 Eltern gewählt.

 

 

Bei Fragen zu uns und unserer Arbeit könnt ihr euch gerne per eMail unter elternbeirat@kiga-oberthulba.de an uns wenden. Wir freuen uns.

   
Geplante Aktivitäten des Elternbeirats Oberthulba:
  • Kinderkleiderbasar
  • Opa-Oma-Nachmittag
  • Kindergartenfest
  • Bewirtung der Marktscheune
  • Martinszug

 

 

Kinderhaus Hassenbach:

In den Elternbeirat wurde in diesem Kindergartenjahr 4 Personen gewählt.

Die jeweiligen Namen hängen im Kinderhaus an der Infowand aus.

 
 Bei Fragen zu uns und unserer Arbeit könnt ihr euch gerne telefonisch bei uns melden. Telefonnummer hängen im Kinderhaus aus.   
 
Geplante Aktivitäten des Elternbeirats Hassenbach:
  • Martinszug 
  • Winterzauber
  • Familienfest

 

Welche Aufgaben hat der Elternbeirat?

Der Elternbeirat vertritt die Interessen aller Kinder und aller Eltern!

 

Der Elternbeirat soll die Zusammenarbeit zwischen Träger, Erziehern, Eltern und Grundschulen fördern. Der Beirat darf verlangen, bei wichtigen Entscheidungen informiert und angehört zu werden. Er hat aber kein eigenständiges Entscheidungsrecht. Seine Empfehlungen und Vorschläge sind für den Träger nicht bindend. Der Elternbeirat steht für alle Fragen und Probleme jederzeit zur Verfügung und es kann jedes Elternbeiratsmitglied angesprochen werden. Anfragen werden immer vertraulich behandelt. 
In allen Angelegenheiten, die das Wohl der Kinder betreffen, unterstützt der Elternbeirat das Kindergartenteam.

 

 

1. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit im Kindergarten zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten, Elternhaus und Träger zu fördern.

2. Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, ...

... dass der Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung im Kindergarten verwirklicht wird.

... das Verständnis der Eltern für die Bildungs- und Erziehungsziele des Kindergartens zu wecken,

... Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegenzunehmen und dem Träger oder der Leitung des Kindergartens zu unterbreiten,

... sich beim Träger für eine angemessene Besetzung mit Fachkräften sowie für die sachliche und räumliche Ausstattung einzusetzen und

... das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit des Kindergartens und seiner besonderen Bedürfnisse zu gewinnen.

 

 
Im Bayerischen Kindergartengesetz werden die Rechte und Pflichten des Kindergartenpersonals, der Eltern und des Elternbeirates wie folgt beschrieben:

 

(1) Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen.

(2) Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern regelmäßig über den Stand der Lern- und Entwicklungsprozesse ihres Kindes in der Tageseinrichtung. Sie erörtern und beraten mit ihnen wichtige Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.

(3) Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.

(4) Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.

 

 

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